
a) Gem. Antrag OCB PQ und einstimmigem Beschluss (5:0) der WOCCA-Sitzung wird die WOCCA-Verwaltung mit sofortiger Wirkung um eine weitere Abteilung aufgestockt und die dafür notwendige Änderung der WOCCA-VwO durchgeführt (siehe WOCCA-VwO):
1) Ergänzung § 2
Fassung
alt:
§ 2 Gliederung
Die Verwaltungsbereiche der WOCCA-Verwaltung sind
Abteilung I: Verwaltungsvorstand
(WOCCA-VerwVorst)
Abteilung II: Allgemeine Verwaltung
(WOCCA-Verw/Abt II AllgVerw)
Abteilung III: Rechtliches (WOCCA-Verw/Abt
III Recht)
Abteilung IV: Haushalt (WOCCA-Verw/Abt IV
Haus), sog. „Kassenwart“
Fassung
neu:
§ 2 Gliederung
Die Verwaltungsbereiche der WOCCA-Verwaltung sind
Abteilung I: Verwaltungsvorstand
(WOCCA-VerwVorst)
Abteilung II: Allgemeine Verwaltung
(WOCCA-Verw/Abt II AllgVerw)
Abteilung III: Rechtliches (WOCCA-Verw/Abt
III Recht)
Abteilung IV: Haushalt (WOCCA-Verw/Abt IV
Haus), sog. „Kassenwart“
Abteilung V: Abteilung zur besonderen Verwendung
(WOCCA-Verw/Abt V ZBV)
2) Ergänzung § 4 durch Änderung Abs. 2 und Implementierung von Abs. 5
Fassung alt:
(2) Abteilung II
Die Allgemeine Verwaltung übernimmt grundsätzlich alle
anfallenden Verwaltungsaufgaben in der WOCCA, wenn diese nicht durch den Okey
Cokey Blatter oder den Verwaltungsvorstand der Abteilung III oder IV übertragen
worden sind. Die Allgemeine Verwaltung ist überdies für die Außendarstellung
(Homepage der WOCCA) sowie
das Führen der offiziellen Statistiken zuständig und unterstützt in
diesem Zusammenhang die anderen Verwaltungsbereiche.
Fassung
neu:
(2) Abteilung II
Die Allgemeine Verwaltung übernimmt grundsätzlich alle
anfallenden Verwaltungsaufgaben in der WOCCA, wenn diese nicht durch den
Okey Cokey Blatter oder den Verwaltungsvorstand der Abteilung III oder IV
übertragen worden sind. Die Allgemeine Verwaltung ist überdies für die
Außendarstellung (Homepage der WOCCA) zuständig und unterstützt in diesem
Zusammenhang die anderen Verwaltungsbereiche.
(5)
Abteilung V
Die Abteilung zur besonderen Verwendung nimmt
auf Weisung des Okey Cokey Blatters besondere Verwaltungsaufgaben wahr, wenn
diese nicht in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsabteilungen
II-IV fallen oder zeitliche Dringlichkeit sowie Art und Umfang der anfallenden
Aufgaben das Ergreifen gezielter, unverzüglicher Maßnahmen erforderlich werden
lassen.>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
b) Okey Cokey Blatter ParfittQuo schlug Luhusteuck für die Leitung der Verwaltungsabteilung ZBV vor. Luhusteuck nahm das Angebot an und umgehend die Arbeit auf.
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c) Gem. Antrag OCB PQ und einstimmigem Beschluss (5:0) der WOCCA-Sitzung wird das OC-Gebot XXI über die Premium-Partnerschaften der WOCCA mit sofortiger Wirkung geändert (siehe OC-Gebote).
Fassung
alt:
Premium-Partner der
WOCCA sind die Fa. „NEIN“ sowie das OCC-Journal.
Fassung
neu:
(1)
Die WOCCA unterhält Premium-Partnerschaften
mit externen Institutionen, Firmen, Organisationen und sonstigen juristischen
Personen, um die besondere Verbundenheit
nach vorangegangener, vertrauensvoller und gewinnbringender Zusammenarbeit zum
Ausdruck zu bringen und zu vertiefen. Die Premium-Partnerschaft dient dem
gemeinsamen Streben nach Wohlstand und Gloria der WOCCA.
(2)
Die WOCCA-Sitzung
beschließt einstimmig die Vergabe von Premium-Partnerschaften. Die Inhalte der
Premium-Partnerschaft werden in einem schriftlichen Vertrag der WOCCA mit dem
Premium-Partner ausgehandelt und verbindlich festgehalten.
(3)
Derzeitige
Premium-Partner der WOCCA sind die Fa. „Nein“ und das –Journal.
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d) Okey Cokey Blatter ParfittQuo beauftragte Abteilungsleiter Luhusteuck mit dem Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Behebung der drängenden Statistikfrage sowie dem Aushandeln der Verträge mit den Premiumpartnern, insb. mit dem Premium-Partner OCC-Journal. Die ausgehandelten Vertragstexte sollen zur nächsten WOCCA-Sitzung beschlussfähig vorgelegt werden.
MfG,
ParfittQuo
VerwVorst
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