Die Okey Cokey-Gebote

Die Okey Cokey Gebote

(Stand: 30.04.2024)

 

Teil A: Allgemeines

Teil B: Gameplay

Teil C: Okey Cokey Blatter und WOCCA-Verwaltung

(Anlage 1: WOCCA-VwO)

(Anlage 2: WOCCA-StKatVO)

(Anlage 3: Okey Cokey Cup-Turniermodus)

 

I

 (1)

Ein Turnier darf sich nur dann „Okey Cokey Cup™“ nennen, wenn abschließend die Trainer YuF, Luhusteuck, Noddy89 und ParfittQuo partizipieren.

(2)

Weitere Wettbewerbe der WOCCA sind wie folgt definiert: 
a) Okey-Cokey-Confi-Cup - Es treten drei der vier OCC-Trainer an. 
b) Okey-Cokey-Blatter-Pokal - Es treten drei der vier OCC-Trainer plus ein externer Trainer an.
c) Okey-Cokey-Intertoto-Cup - Es treten alle OCC-Trainer an. Zusätzlich treten mehrere externe Trainer an.

d) WOCCA-Pokal - Es treten die vier in Gebot I (1) genannten Trainer in einem einfachen Turniermodus (Gruppe&K.o.-Phase, ohne Rückspiele) an.

e) Okey-Cokey-Liga (OCL) – Es treten 3 oder 4 der OCC-Trainer an in einem sich über ein ganzes Kalenderjahr erstreckendes Ligasystem.

(3)

Der Okey-Cokey-Cup ist und bleibt das Maß aller Dinge. Da alle anderen Wettbewerbe in ihrer Wertigkeit geringer einzuschätzen sind, kann es offizielle Ausschreibungen zur Terminfindung nur für diesen Wettbewerb und in Abstimmung mit den OCC-Trainern für den OCIC geben. Die anderen Wettbewerbe erlangen somit den Status von Freundschaftsspielen und Vorbereitungsturnieren, deren Erstverwertungsrechte dem OCC-Journal übertragen werden.

 (4)

Der WOCCA-Sitzung obliegt es exklusiv, neue WOCCA-Turnierformate i.S.v. OC-Gebot I (3) S.2 zu billigen und zu benennen. Die Turniere sind in laufender Buchstaben-Nummerierung in OC-Gebot I (2) zu ergänzen. Der WOCCA-Sitzung obliegt es weiterhin, bestehende Turnierformate aus OC-Gebot I (2) zu ändern oder umzubenennen. Änderungen bestehender sowie die Billigung neuer Turnierformate erfordern einen einstimmigen Beschluss der WOCCA-Sitzung.

 II

 Die offizielle Hymne des Okey Cokey Cup™ und auch des Okey Cokey Confi Cup™ ist   der "Okey Cokey" Song in der Interpretation der britischen Glam-Rock-Band SLADE, dieser muss zur offiziellen Eröffnung gespielt und beliebig interpretiert werden. Folgende Zeilen daraus können als das offizielle Motto des Okey Cokey Cups™ aufgefasst werden:

 

You put your whole self in,

whole self out,

in out, in out,

shake it all about!

 

III

Bei der Siegerehrung kann ein vom Siegertrainer zu bestimmendes Vereinslied des Siegertrams und muss (nachfolgend) der „Okey Cokey“ Song in der Interpretation der britischen Glam-Rock-Band SLADE gespielt werden.

 

IV

 Die Uhrzeit des Beginns und des Endes des Okey Cokey Cups müssen aktenkundig gemacht werden.

 

V

 (1)

Jeder Trainer trainiert 3 Mannschaften, die nach einer verdeckten Auslosung ohne Setzliste in vier Gruppen angeordnet werden, welche als Grundlage für den typischen und einzigartigen Okey Cokey Cup-Turniermodus gelten. Der Turniermodus ist als Anlage 3 zu den OC-Geboten festgeschrieben.

(2)

Die Auslosung ist so durchzuführen, dass jeder Trainer mit jeweils einem Team in drei der vier Gruppen vertreten ist.

 (3)

Spielt ein Trainer mit zwei Teams im Halbfinale, übernimmt ein in den Runden zuvor ausgeschiedener Trainer kommissarisch einen der beiden Vereine.

 

Va

(1)

Die präferierte Mannschaftswahl haben die teilnehmenden Trainer der WOCCA-Verwaltung bis spätestens dem 7.Tag vor dem Turniertag (12 Uhr mittags) per E-Post zukommen zu lassen. Die E-Post-Adresse ist AC-Daniel@web.de.

 (2)

Eine Abweichung der Bekanntgabefrist und –form kann nur im Einzellfall und durch ein einstimmiges Abstimmungsergebnis der WOCCA-Sitzung (4+1) erwirkt werden.

 (3)

Die WOCCA-Verwaltung organisiert im Konfliktfall eine eventuell notwendige Auslosung und leitet die erfasste Teilnehmerliste an das OCC-Journal zum Zwecke der journalistischen Aufarbeitung weiter. Gebot VIIa.(2) und (3) gelten entsprechend.

 (4)

Am Turniertag unmittelbar vor Turnierbeginn wird für jedes Team ein 18er-Kader bekanntgegeben, der während des Turniers nicht geändert werden darf. Ausnahme bildet der Torhüter. Im Falle einer Sperre darf ein Torhüter nachnominiert werden und nach Ablauf der Sperre wieder ersetzt werden.

 

VI

 (1)

Das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups™ muss als Titelverteidiger am Turnier teilnehmen.

 (2)

Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa

 

VIa

 

(1)

Gewinnt ein Trainer 10 Okey Cokey Cups mit einem Verein, so wird ihm in Folge seiner alles überstrahlenden Erfolge der Titel „Held der WOCCA“ verliehen. Bei offiziellem Schriftverkehr und Zeremoniell ist dem entsprechenden Trainer dieser Titel stets voranzustellen.

 (2)

Der Titel „Held der WOCCA“ ist auch mehrfach erlangbar.

 (3)

Der Titel „Held der WOCCA“ ist verbunden mit der symbolischen Aushändigung einer goldenen Sauciere. Diese darf fortan die Ruhmeshalle des Titelträgers schmücken.

 (4)

Wer als Trainer den Titel „Held der WOCCA“ erlangt, verzichtet als Ausdruck seiner unendlichen Dankbarkeit der WOCCA gegenüber im Sinne eines Winning Cap für die folgenden 10 Okey Cokey Cups auf den Verein, mit dem er 10 Okey Cokey Cups zuletzt gewonnen hat.

 (5)

Die OC-Gebote VI und VIIa finden in diesem Fall keine Anwendung. 

VIb

 (1)

Tritt ein Trainer mit einem Verein bei einem OCC an und holt keinen Punkt in der Gruppenphase mit mindestens einem nach Sternebewertung mit 4 oder weniger Sternen bewerteten Gegner, ist er für diesen Verein für den folgenden OCC gesperrt.

(2)

Die Sperre kann sich verkürzen, sollte ein anderer Trainer diesen Verein in der Folge übernehmen. In diesem Fall endet die Sperre automatisch, jedoch ohne Rückkehrrecht.

 

 

VII

 (1)

Die Gesamtzahl der Sterne-Bewertungen für die Mannschaften eines Trainers i.S.v. OC-Gebot V. (1) darf 12 nicht überschreiten. Jeder Trainer darf dabei nur mit einem sog. 5-Sterne-Team arbeiten.

 (2)

Abweichend von OC-Gebot VII. (1) S.1 kann auf Weisung des Okey Cokey Blatters ein OCC im Jahr mit einer Gesamt-Sternebegrenzung von 13,5 Sternen pro Trainer durchgeführt werden („Super-OCC“).

  

VIIa

 (1)

Jeder Trainer hat einen garantierten Anspruch von 3 OCCs Arbeitszeit bei einem Verein. Im Falle eines OCC-Sieges erstreckt sich die Garantie auf drei OCCs nach dem Sieg.

 (2)

Erhebt ein anderer Trainer nach Ablauf der 3 OCCs ohne Titel ebenfalls Anspruch auf einen Verein, so entscheidet das Los. Bei der  Losung müssen mindestens 3 WOCCA-Mitglieder anwesend sein.

 (3)

Der OCB ist unverzüglich vor und nach der Losung in Kts. zu setzen.

 (4)

Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa

 

Teil B: Gameplay

 

VIII

Eine Halbzeit dauert 5 Minuten.

 

IX

Die Mannschaften haben grundsätzlich in ihrem Heimtrikot aufzulaufen.

 

X

 (1)

Besteht zwischen mehreren Mannschaften bei Abschluss der Vorrundenphase in der Gesamtturniertabelle Punkt- und Torgleichheit ( Tore : Gegentore müssen die gleiche Zahl aufweisen), so werden die betreffenden Tabellenpositionen von oben beginnend durch das Losverfahren besetzt.

 (2)

Der Okey Cokey Blatter nimmt grundsätzlich die Losung vor, in jedem Falle hat er diese zu beaufsichtigen.

 

Xa

 Bei Spielabbrüchen aus z.B. technischen Gründen wird der letzte Spielstand künstlich wiederhergestellt. Das Spiel startet dann zeitlich an der Stelle des Spielabbruchs.

 

XI

 (1)

Spielertransfers in der Sommerpause sind verboten. Sämtliche Spielertransfers müssen in der Winterpause umgehend umgesetzt werden.

 (2)

Findet ein OCC in oder unmittelbar hinter der Wintertransferperiode statt, so gilt als Stichdatum für Transfers der 7. Tag vor dem Turnier (12 Uhr mittags).“

 

Teil C: Okey Cokey Blatter und WOCCA-Verwaltung

XII

 (1)

Der Okey Cokey Blatter wird spätestens bis zum Ende des 2. Quartals eines Kalenderjahres im Rahmen der ersten WOCCA-Sitzung des Jahres per Los bestimmt

und leistet initiierend seinen Eid auf die Einhaltung der Okey Cokey-Gebote durch

das Hochhalten der die OC-Gebote verkörpernden Sauciere und das Aussprechen

der Worte: Feel the Okey Cokey

 

(2)

Die Losung des Okey Cokey Blatters kann grundsätzlich nur im Beisein aller vier WOCCA-Trainer (Yuf28, Luhusteuck, Noddy89 und ParfittQuo) erfolgen. Ist mit Ablauf des ersten Quartals eines Kalenderjahres kein neuer Okey Cokey Blatter bestimmt worden, kann – zum Zwecke der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der WOCCA – die Losung des neuen OCB auch von 3 der o.g. 4 Trainer vorgenommen werden.

 

(3)

 Bis zu der Losung bleibt der amtierende OCB im Amt. Das Ergebnis der Losung ist unverzüglich auf der WOCCA-Homepage zu veröffentlichen.

 

XIIa

 (1)

Zum Zwecke der Mehrung des Ruhmes der WOCCA und der weltweiten Verbreitung des

Okey Cokey Cups bemüht sich der Okey Cokey Blatter ernstlich um die Durchführung von

mindestens 2 Okey Cokey Cups pro Jahr.

 (2)

Konnte mit Ablauf des 2. Quartals eines Kalenderjahres kein Okey Cokey Cup terminiert

werden, kann die WOCCA-Sitzung eine Neulosung des Okey Cokey Blatters bei einmaliger

Sperre des Amtsinhabers vornehmen.

 

XIII

 Der Okey Cokey-Blatter verkündet unmittelbar vor Turnierbeginn den Austragungsort des Finales.

 

XIV

 Der Okey Cokey-Blatter bestimmt die Sprache, die die Kommentatoren zu sprechen haben.

 

XV

 (1)

Verstöße gegen die OC-Gebote sowie die den Verstößen folgenden Strafen sind abschließend in der Strafkatalogverordnung (StKatVO) als Anlage 2 zu den OC-Geboten geregelt.

 (2)

Der Okey Cokey Blatter übernimmt Schiedsgericht und setzt die Strafen auf Grundlage der Strafkatalogverordnung (StKatVO) und im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung fest.

 

XVI

 Der Okey-Cokey-Blatter o.i.V. der VerwVorst übernimmt oder delegiert die Auslosung der Gruppen und überreicht den Okey-Cokey-Cup.

 

XVII

 Die WOCCA-Verwaltung untersteht unmittelbar dem Okey Cokey Blatter. Nähere Bestimmungen sind der WOCCA-Verwaltungsordnung (WOCCA-VwO) als Anlage 1 der Okey Cokey Gebote zu entnehmen.

 

XVIII

 (1)

Jeder Trainer hat bei Antritt eines OCC eine Teilnahmegebühr an den Kassenwart (WOCCA-Verw/Abt IV Haushalt) zu entrichten.

(2)

Die Höhe der Teilnahmegebühr beträgt entweder 10€ oder 15€ und wird vor jedem OCC durch den Okey Cokey Blatter festgesetzt.

 (3)

Der Kassenwart begleicht dem Gastgeber die entstandenen Veranstaltungskosten auf Grundlage einer nachvollziehbaren Rechnung im Nachgang des jeweiligen OCC.

 

XVIIIa Sonderausgaben

(1)

Der Okey Cokey Blatter kann auch ohne vorherige Genehmigung durch die WOCCA-Sitzung und ohne Zustimmung durch den Kassenwart 49 % des WOCCA-Vermögens für Sonderausgaben veräußern. Das Geld hat der Kassenwart dem Okey Cokey Blatter auf Weisung umgehend zur Verfügung zu stellen.

 (2)

Der Okey Cokey Blatter darf die in Abs. 1 beschriebene Regelung nur einmal pro Amtszeit anwenden.

 (3)

Der Okey Cokey Blatter hat die WOCCA-Sitzung unverzüglich über die getätigte Sonderausgabe in Kenntnis zu setzen.

 

XIX

 (1)

Der WOCCA-Sitzung gehören die Trainer Yuf28, ParfittQuo, Luhusteuck und Noddy89 sowie der Okey Cokey Blatter an.

 (2)

Anträge, die auf der turnusmäßigen WOCCA-Sitzung vor einem jeden OCC oder auch auf außerordentlichen WOCCA-Sitzungen verhandelt werden sollen, müssen bis spätestens 18 Uhr des Vortages schriftlich im Postfach der WOCCA-Verwaltung eingegangen sein. Das Postfach lautet: AC-Daniel@web.de.

 (3)

Die WOCCA hat vermeintlich strittige Anträge vorab dem Okey Cokey-Blatter vorzulegen. Dieser hat das letzte Wort bei der Zulassung der Anträge. Ausgenommen sind Anträge, die den Okey Cokey-Blatter selber betreffen.

 (4)

Die einzig zulässige Ausnahme von diesem Gebot stellen die so genannten Eilanträge dar. Der Bemessungsspielraum für die Zulassung selbiger ist jedoch restriktiv auszulegen und kann nur durch die ausdrückliche Billigung des Okey Cokey-Blatters erfolgen.

 (5)

Abstimmungen der WOCCA-Sitzung können generell nur im Beisein des OCB erfolgen, die Beschlussfähigkeit ist bei drei Trainern und OCB gegeben.

 

 XIXa

 Anträge zu Regeländerungen („OCC-Gebote“) müssen der WOCCA-Sitzung in beschlussfähiger Fassung, d.h. ausformuliert, vorgelegt werden. Die WOCCA-Sitzung behält sich Änderungen vor und votiert per Mehrheitsentscheid außer in Fällen von OC-Gebot I Abs. 2.

 

XX

 Der Veranstalter (VA) eines Okey Cokey Cups hat folgende Pflichten zu erfüllen:

1. Er muss die notwendigen Räumlichkeiten mit einem Mindestmaß an Komfort zur Verfügung stellen.

2. Der VA hat für die nötigen Darstellungs- und Spielmöglichkeiten zu sorgen, d.h. er muss ein modernes TV-Gerät mit großer Bildfläche, eine PS3-Konsole, ein aktuelles FiFa-Spiel, sowie 4 PS3-Controller zur Verfügung stellen.

3. Für ausreichend Catering (insbesondere Suff) und Essen muss gesorgt sein.

4. Er hat die nötigen Dokumentationsmöglichkeiten zu gewährleisten.

5. Er muss das Abspielen des Okey Cokey-Songs ermöglichen.

6. Zum Zwecke der Qualitätskontrolle hat der VA rechtzeitig Kontakt zum Okey Cokey-Blatter aufzunehmen.

 

 XXI

  (1)

Die WOCCA unterhält Premium-Partnerschaften mit externen Institutionen, Firmen, Organisationen und sonstigen juristischen Personen,  um die besondere Verbundenheit nach vorangegangener, vertrauensvoller und gewinnbringender Zusammenarbeit zum Ausdruck zu bringen und zu vertiefen. Die Premium-Partnerschaft dient dem gemeinsamen Streben nach Wohlstand und Gloria der WOCCA.

 (2)

Die WOCCA-Sitzung beschließt einstimmig die Vergabe von Premium-Partnerschaften. Die Inhalte der Premium-Partnerschaft werden in einem schriftlichen Vertrag der WOCCA mit dem Premium-Partner ausgehandelt und verbindlich festgehalten.

 (3)

Derzeitige Premium-Partner der WOCCA sind die Fa. „Nein“ und das –Journal.

 

 

Anlage 1: WOCCA-Verwaltungsordnung (WOCCA-VwO)

Vom 04.03.2017

 

§1 Weisungsgebundenheit

Die WOCCA-Verwaltung untersteht unmittelbar dem Okey Cokey Blatter und istnur diesem auf Grundlage der Okey Cokey-Gebote weisungsgebunden.

 

§2 Gliederung

 Die Verwaltungsbereiche der WOCCA-Verwaltung sind

 

Abteilung I:         Verwaltungsvorstand (WOCCA-VerwVorst)

Abteilung II:       Allgemeine Verwaltung (WOCCA-Verw/Abt II AllgVerw)

Abteilung III:      Rechtliches (WOCCA-Verw/Abt III Recht)

Abteilung IV:      Haushalt (WOCCA-Verw/Abt IV Haus), sog. „Kassenwart“

Abteilung V:       Abteilung zur besonderen Verwendung (WOCCA-Verw/Abt V ZBV)  

 

§3 Ernennung und Entlassung

 (1)

Der Okey Cokey Blatter kann bei Belieben die Verantwortlichen der in §2 genannten Verwaltungsbereiche ernennen und entlassen.

 (2) 

Die Verwaltung nimmt unbefristet bis zu ihrer Entlassung durch einen Okey Cokey Blatter die ihr auferlegten Aufgaben wahr und unterliegt somit nicht der Amtszeitregelung für den Okey Cokey Blatter.

 

§4 Aufgaben der Verwaltungsbereiche

 

(1)   Abteilung I

 Der Verwaltungsvorstand vertritt den Okey Cokey Blatter auf dessen ausdrückliche Weisung in allen Verwaltungsangelegenheiten und ist für einen reibungslosen Ablauf der WOCCA-Sitzung verantwortlich. Der Verwaltungsvorstand ist den nachgeordneten Verwaltungsbereichen (Abteilungen II-IV) weisungsbefugt.

 (2) Abteilung II

 Die Allgemeine Verwaltung übernimmt grundsätzlich alle anfallenden Verwaltungsaufgaben  in der WOCCA, wenn diese nicht durch den Okey Cokey Blatter oder den Verwaltungsvorstand der Abteilung III oder IV übertragen worden sind. Die Allgemeine Verwaltung ist überdies für die Außendarstellung (Homepage der WOCCA) sowie das Führen der offiziellen Statistiken zuständig und unterstützt in diesem Zusammenhang die anderen Verwaltungsbereiche.

 (3) Abteilung III

 Die Abteilung für Rechtsfragen ist für die Ausarbeitung beschlussfähiger Anträge zur Änderung und Ergänzung der OC-Gebote zuständig und wird nur auf ausdrückliche Weisung des Okey Cokey Blatters, der WOCCA-Sitzung sowie nachgeordnet des Verwaltungsvorstandes tätig. Außerdem steht sie den in Satz 1 genannten Organen beratend zur Verfügung.

 (4) Abteilung IV

 Die Verwaltung der WOCCA-Finanzen obliegt der Abteilung Haushalt, dem sogenannten Kassenwart. Dieser setzt die Entrichtung der durch den Okey Cokey Blatter festgesetzten Teilnahmegebühr für jeden OCC-Trainer durch und zahlt den Veranstalter nach Vorlage einer Gesamtrechnung nach dem jeweiligen OCC aus.

Nach jedem OCC hat der Kassenwart einen Finanzbericht durch Veröffentlichung auf der Homepage vorzulegen.

 (5) Abteilung V

 Die Abteilung zur besonderen Verwendung nimmt auf Weisung des Okey Cokey Blatters besondere Verwaltungsaufgaben wahr, wenn diese nicht in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsabteilungen II-IV fallen oder zeitliche Dringlichkeit sowie Art und Umfang der anfallenden Aufgaben das Ergreifen gezielter, unverzüglicher Maßnahmen erforderlich werden lassen.



§5 Sperrbestimmung

Der Okey Cokey Blatter darf nie auch der Kassenwart sein.



Anlage 2: WOCCA-Strafkatalogverordnung (WOCCA-StKatVO)

Vom 30.12.2014

 

§ 1 Sachlicher Geltungsrahmen

 

(1)

Diese Verordnung regelt abschließend die Tatbestände und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen aller Verstöße gegen die OC-Gebote auf Grundlage von OC-Gebot XV (1).

 

(2)

Die Durchsetzung des durch diese Verordnung festgesetzten Strafrahmens obliegt gemäß OC-Gebot XV (2) dem Okey Cokey Blatter und nur auf dessen ausdrücklicher Weisung hin den nachgeordneten Verwaltungsstellen.

 

§ 2 Rechtsmittel

 (1)

Gegen eine vom Okey Cokey Blatter oder in dessen Auftrag von nachgeordneten Verwaltungsstellen festgesetzte Rechtsfolge kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat fristgerecht bis 0 Uhr des Folgetages schriftlich an die WOCCA-Verwaltung zu ergehen (AC-Daniel@web.de).

(2)

Legt ein Beteiligter fristgerecht Widerspruch gegen eine Entscheidung des OCB ein, so kommt es darüber zu einer Abstimmung durch die Mitglieder der WOCCA-Sitzung zum nächstmöglichen Termin. Bis zur endgültigen Abstimmung über den Einzelfall erlangt die vom OCB ausgesprochene Strafe keine Rechtskraft, sofern es sich nicht um eine spielimmanente Entscheidung am Turniertag handelt (in diesem Falle gilt Abs.3).

(3)

Ein Widerspruch am Turniertag hat keine aufschiebende Wirkung. Der Okey Cokey Cup wird nicht unterbrochen.

 

§ 3 Strafvorschriften für den Turnierverantwortlichen

(1)    

Wer Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig

1.      einen Okey Cokey Cup organisiert, bei dem entgegen Gebot I

andere als die Trainer YuF, Luhusteuck, Noddy89 und ParfittQuo partizipieren oder einer der vier Trainer fehlt, wird mit Ausschluss von allen Wettbewerben der WOCCA bestraft. Die Ergebnisse eines solchen Turnieres gelten wie das Turnier selbst als nichtig.

2.      einen Okey Cokey Blatter-Pokal oder einen Okey Cokey Intertoto Cup organisiert, ohne, dass mindestens drei (im Falle eines OCBP) oder 4 (im Falle eines OCIC) der in Gebot I genannten Trainer partizipieren,

wird mit einem Abzug von 3 Sternen hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft. Die Ergebnisse eines solchen Turnieres gelten wie das Turnier selbst als nichtig.

(2)    

Wer als Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig die in Gebot XX genannten Pflichten nicht erfüllt, muss die Kosten für den stattfindenden Okey Cokey Cup selber tragen.

 

§ 4 Strafvorschriften für Trainer

(1)    

Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens dem 7. Tag (12 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. Gebot Va (2) findet nicht statt. Außerdem hat der säumige Trainer die Kosten für den tatsächlichen Bierverbrauch des anstehenden Okey Cokey Cups zu tragen, bei mehreren betroffenen Trainern werden die Kosten von diesen zu gleichen Teilen getragen.

(2)    

Wird der Okey Cokey Blatter entgegen Gebot VIIa (3) nicht unverzüglich vor und nach einer Losung in Kenntnis gesetzt, so wird jeder an der Losung teilnehmende Trainer mit einem Abzug von 1 Stern hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft.

(3)

Wer als „Held der WOCCA“ entgegen OC-Gebot VIa. bei der Teamabgabe den Verein erwählt, mit dem er das letzte Mal 10 Okey Cokey Cups gewonnen hat, wird mit einem Abzug von 4 Sternen für das aktuell anstehende Turnier bestraft. Das erwählte Siegerteam aus S.1. bleibt dem Trainer verwehrt.

(4)

Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Gebot V (2) als bereits ausgeschiedener Trainer im Halbfinale die Übernahme eines ihm vorgesetzten Teams ablehnt,

2. entgegen Gebot VI bei einem Okey Cokey Cup das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups nicht antreten lässt,

3. entgegen Gebot VII die Gesamtzahl der Sterne-Bewertungen überschreitet,

4. entgegen Gebot XI Spielertransfers in der Sommerpause tätigt,

 

kann mit einem Abzug von 2-3 Sternen hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den stattfindenden Okey Cokey Cup bestraft werden. Die so getätigten Spielertransfers sind rückgängig zu machen.

 (5)

Lässt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot IX seine Mannschaften nicht in ihren Heimtrikots auflaufen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden, wenn dadurch die Wahl des Heimtrikots der gegnerischen Mannschaft verhindert wird.

 (6)

Verhindert ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Xa die künstliche Wiederherstellung eines Spielstandes oder beginnt abweichend von dem im Einzelfall festgesetzten Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme ernsthafter Spielhandlungen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden.

 (7)

Setzt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spieler ein, der sich

1.      entgegen Gebot XI (1) noch in seinem Verein befindet,

2.      entgegen Gebot Va (3) nicht in seinem 18er-Kader befindet,

3.      aufgrund einer Roten Karte oder Gelb-Roten Karte gesperrt ist,

 so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden. Außerdem hat der Trainer im darauffolgenden Spiel die drei nominell in der Gesamtstärke schlechtesten Feldspieler seines 18er-Kaders einzusetzen. Die drei nominell in der Gesamtstärke besten Feldspieler seines 18er-Kaders sind zudem für dieses Spiel gesperrt.

 (8)

Richtet ein teilnehmender Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen OC-Gebot XXa. keinen OCC in einem Betrachtungszeitraum von 2 Jahren aus, so wird er für den anstehenden OCC mit einem Abzug von - 2 Sternen bei der Teamwahl bestraft.

 § 5 Verjährung

Mit Beendigung des jeweils aktuellen Okey Cokey Cups verjähren die in § 4 (6) dieser Verordnung genannten Strafen automatisch.

 § 6 Zeugen

 Für die Ahndung von Strafen gem. §§ 4 (4),(5),(6) sind mindestens drei Stimmen von Mitgliedern der WOCCA-Sitzung erforderlich.


Anlage 3: Okey Cokey Cup-Turniermodus
Vom 15.04.2016


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