Donnerstag, 17. Oktober 2013

Pressemitteilung: WOCCA trotz Drohungen!

Die WOCCA gibt Bezug nehmend auf die Erklärung des Okey Cokey Blatters folgende Erklärung ab:
Der WOCCA-Verwaltung geht es nicht - wie im OCC-Jorunal fälschlicherweise behauptet - um irgendwelche Eifersüchteleien, sondern um den Schutz und die Verteidigung der Okey Cokey-Gebote!
In scheinbar völliger Unkenntnis der Rechtslage und speziell des ersten Okey Cokey-Gebotes lässt sich der OCB in seiner letzten Äußerung zu der Behauptung hinreißen, es gäbe keine Regelungen, wann und wie OCCCs ausgetragen werden dürfen. Doch da irrt der Okey Cokey Blatter: Gebot I Satz 2 verlangt abschließend die Absage eines der vier in Satz 1 aufgezählten Trainer aus terminellen oder gesundheitlichen Gründen! 
Bei Betrachtung aller gängigen juristischen Auslegungsmethoden der jüngeren Rechtsgeschichte ergibt sich folgendes Bild: 
  1. grammatikalische Auslegung: Der Wortlaut der Norm scheint eindeutig. Das Fehlen eines Trainers aus terminellen Gründen setzt voraus, dass es vor einem OCCC zwangsweise die Terminfindung aller vier Trainer für einen Okey Cokey Cup gegeben haben müsste. Im Rahmen dieses Prozesses hätte dann ein Trainer aus den abschließend genannten Gründen absagen müssen. Dies ist nicht geschehen, Trainer ParfittQuo erging keine OCC-Einladung. Auch die doodle-Suche für den IX. OCC führt den 13.10.2013 nicht auf.
  2. systematische Auslegung: Die Stellung der Norm im Gesamtkonstrukt der OC-Gebote verdeutlicht zum einen die Bedeutung der vier Trainer-Legenden für den Okey-Cokey-Spirit. Durch die Stellung hinter Satz 1 soll zum anderen die Abhängigkeit und Subsidiarität des OCCC gegenüber dem OCC zum Ausdruck kommen, der OCCC kann somit nicht für sich allein stehen, sondern muss sich zwangsweise aus einer dezidierten OCC-Absage eines Trainers oder gescheiterten Terminfindung ergeben.
  3. historische und teleologische Auslegung: Ziel der subsidiären Wertung des OCCC war es seitens der WOCCA-Gemeinschaft, zu möglichst vielen OCCs zu kommen. Nicht zuletzt durch die engagierte Arbeit des aktuellen OCBs ist dies auch erfreulich häufig gelungen. Der OCCC sollte dem OCC als Notkonstrukt bewusst nachgeordnet und niemals Selbstzweck sein.
Die WOCCA-Verwaltung ist durch die Entwicklung rund um den 3. OCCC in Sorge um die Unantastbarkeit und Einheit der Rechtsordnung in der WOCCA. Auch wenn es die Außendarstellung anders suggeriert: Die Befugnisse des Okey Cokey Blatters sind keinesfalls so grenzenlos und unantastbar wie in vor-konstitutionellen Zeiten, also vor den OC-Geboten. Der OCB sollte sich in dieser Phase aufkeimender Rechtsunsicherheit wieder ganz und mit frischem Mut den Reformen und der Gerechtigkeit verschreiben, damit diese als quasi unantastbares Vermächtnis auch noch in 1000 Jahren untrennbar mit dem Namen Luhusteuck verbunden sein werden.

Etwaigen Einschüchterungsversuchen und Steuckistanischer Pogromstimmung trotzend wird die WOCCA-Verwaltung immer die Fahne der Freiheit hochhalten und weiterhin darauf drängen, dass dieser dramatische Verstoß gegen das erste Okey Cokey Gebot nicht ohne Folgen bleibt. Die persönliche Loyalität gegenüber dem OCB bleibt davon selbstverständlich unberührt. Dennoch wäre es ein Zeichen unermesslicher sport-politischer Größe, wenn der OCB seine Verantwortung übernehmen und aus Respekt gegenüber den Okey Cokey-Geboten seinen (berühmten) Hut nehmen würde.

Feel The Okey Cokey!
ParfittQuo, WOCCA-VerwVorst

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