Sonntag, 28. September 2014

WOCCA-Sitzung vom 27.09.2014

Im Vorfeld des XIII. OCC kam es turnusmäßig zur Tagung des wichtigsten Gremiums der WOCCA, der WOCCA-Sitzung! Auf der Tagesordnung standen neben allerlei Nebensächlichkeiten und allgemeinen Misfallensbekundungen vor allem zwei Anträge des WOCCA-Mitgliedes Luhusteuck. Die Beschlüsse und Ergebnisse im Einzelnen:
In der Mitte: Der OCB
1. Der Antrag 1 Luhusteucks zielt im Bereich "Allgemeines" auf eine Ergänzung des OC-Gebotes Va um Absatz (3) ab. Der Antrag wurde nach rechtlicher Unbedenklichkeitsprüfung durch den angerufenen Leiter WOCCA-Verw/Abt III Recht, ParfittQuo, mit 5 zu 0 Stimmen (keine Enthaltung) in die OC-Gebote aufgenommen und gilt somit nun als rechtskräftig!

2. Der Antrag 2 Luhusteucks zur Aufnahme einer singulären Strafvorschift in die OC-Gebote:

"Steht ein Spieler trotz einer gültigen Sperre in der Startelf, müssen unverzüglich die drei am schlechtesten bewerteten Spieler eingewechselt werden. Fällt dieser Fehler erst nach der ersten Halbzeit auf, erweitert sich die Strafe auf das kommende Spiel."

Nach der herrschenden Rechtsauffassung in der WOCCA-Sitzung sowie des OCB wurde der Antrag mit 1 Ja- zu 3 Nein-Stimmen nicht angenommen (eine Enthaltung). Der Leiter WOCCA-Verw/Abt III Recht, ParfittQuo, wurde durch den OCB jedoch mit der Ausarbeitung eines ganzheitlichen Strafenkataloges zum nächsten OCC beauftragt. Der dann zu verhandelnde Katalog soll im Vorfeld zudem schriftlich an die Mitglieder der WOCCA-Sitzung zur Einsichtnahme ergehen.

Während der WOCCA-Sitzung darf noch geraucht werden
3. Der "Kassenwart" (L WOCCA-Verw/Abt IV Haus) ParfittQuo referierte nach Aufforderung durch WOCCA-Sitzungs-Mitglied ParfittQuo über den aktuellen Stand der WOCCA-Finanzen. Dabei wurde auch die Frage einer möglichen Investition in einen neuen Controller aufgeworfen. Die WOCCA-Sitzung kam zu dem Ergebnis, dass der Controller zunächst auf "privatem" Wege beschafft werden sollte. Eine mögliche Kostenaufwandsentschädigung wäre dann per schriftlichem Förderantrag an den OCB bzw. direkt an den "Kassenwart" zu erlangen.




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