Dienstag, 30. Dezember 2014

WOCCA-Sitzung vom 28.12.2014

Im Vorfeld des XIV. OCC wurde in den heiligen Hallen des Quosters turnusmäßig in Klausur gegangen - es tagte wie gewohnt das höchste Gremium, dass der stolze Verband "WOCCA" zu bieten hat: Die WOCCA-Sitzung. Nach erwartet bedeutungsschwangeren und zugleich inhaltsleeren Begrüßungsworten durch den OCB wurde stante pede auf den Kern der Sitzung zugesteuert: Die Einführung der WOCCA-Strafkatalogverordnung (WOCCA-StKatVO) als Anlage 2 zu den OC-Geboten und die damit verbundene Schaffung weitgehender Rechtssicherheit in der WOCCA.
Nach der Einführung der WOCCA-Verwaltungsordnung (VwO) und konsequenter Fortschreibung der OC-Gebote gelingt OCB Noddy89 damit ein weiterer Meilenstein in der Verschriftlichung und Festigung der WOCCA-Strukturen.
Die Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung im Einzelnen:

  1. Verhandlung des Antrages der WOCCA-Verw/Abt III Recht i.A. WOCCA-Sitzung vom 27.09.2014: Einführung der WOCCA-StKatVO als Anlage 2 zu den OC-Geboten
Der L Abt III/Recht, ParfittQuo, unterbreitete der WOCCA-Sitzung den erarbeiteten, offiziellen Vorschlag der Rechtsabteilung im Namen des OCB.
Die Schaffung einer weiteren Anlage zu den OC-Geboten machte zunächst die Abänderung bzw. Ergänzung der OC-Gebote notwendig, um den neu geschaffenen Strafenkatalog zu legitimieren.
  • Folgerichtig wurde zunächst OC-Gebot XV wie folgt geändert:
Fassung alt: "Der Okey Cokey-Blatter übernimmt das Schiedsgericht."
Fassung neu: 
"(1)
Verstöße gegen die OC-Gebote sowie die den Verstößen folgenden Strafen sind abschließend in der Strafkatalogverordnung (StKatVO) als Anlage 2 zu den OC-Geboten geregelt.
(2)
Der Okey Cokey Blatter übernimmt das Schiedsgericht und setzt die Strafen auf Grundlage der Strafkatalogverordnung (StKatVO) und im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung fest."

  • Auf OC-Gebot XV aufbauend wurde anschließend die Einführung der Strafkatalogverordnung (StKatVO) als Anlage 2 zu den OC-Geboten an sich verhandelt. Folgende Fassung erlangt nach dem Willen der Sitzung mit sofortiger Wirkung Rechtskraft (Passagen, die durch die Sitzung abgeändert/ergänzt wurden, sind rot markiert:

§ 1 Sachlicher Geltungsrahmen

(1)
Diese Verordnung regelt abschließend die Tatbestände und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen aller Verstöße gegen die OC-Gebote auf Grundlage von OC-Gebot XV (1).
(2)
Die Durchsetzung des durch diese Verordnung festgesetzten Strafrahmens obliegt gemäß OC-Gebot XV (2) dem Okey Cokey Blatter und nur auf dessen ausdrücklicher Weisung hin den nachgeordneten Verwaltungsstellen.

§ 2 Rechtsmittel

(1)
Gegen eine vom Okey Cokey Blatter oder in dessen Auftrag von nachgeordneten Verwaltungsstellen festgesetzte Rechtsfolge kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat fristgerecht bis 0 Uhr des Folgetages schriftlich an die WOCCA-Verwaltung zu ergehen (AC-Daniel@web.de).
(2)
Legt ein Beteiligter fristgerecht Widerspruch gegen eine Entscheidung des OCB ein, so kommt es darüber zu einer Abstimmung durch die Mitglieder der WOCCA-Sitzung zum nächstmöglichen Termin. Bis zur endgültigen Abstimmung über den Einzelfall erlangt die vom OCB ausgesprochene Strafe keine Rechtskraft, sofern es sich nicht um eine spielimmanente Entscheidung am Turniertag handelt (in diesem Falle gilt Abs.3).
(3)
Ein Widerspruch am Turniertag hat keine aufschiebende Wirkung. Der Okey Cokey Cup wird nicht unterbrochen.

§ 3 Strafvorschriften für den Turnierverantwortlichen

(1)    
Wer Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig

1.      einen Okey Cokey Cup organisiert, bei dem entgegen Gebot I
andere als die Trainer YuF, Luhusteuck, Noddy89 und ParfittQuo partizipieren oder einer der vier Trainer fehlt, wird mit Ausschluss von allen Wettbewerben der WOCCA bestraft. Die Ergebnisse eines solchen Turnieres gelten wie das Turnier selbst als nichtig.

2.      einen Okey Cokey Blatter-Pokal oder einen Okey Cokey Intertoto Cup organisiert, ohne, dass mindestens drei (im Falle eines OCBP) oder 4 (im Falle eines OCIC) der in Gebot I genannten Trainer partizipieren,
wird mit einem Abzug von 3 Sternen (bei 3 zu betreuenden Teams) bzw. 2 Sternen (bei zwei zu betreuenden Teams) hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft. Die Ergebnisse eines solchen Turnieres gelten wie das Turnier selbst als nichtig.

(2)    
Wer als Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig die in Gebot XX genannten Pflichten nicht erfüllt, muss die Kosten für den stattfindenden Okey Cokey Cup selber tragen.


§ 4 Strafvorschriften für Trainer

(1)    
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens dem 7. Tag (12 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. Gebot Va (2) findet nicht statt.

(2)    
Wird der Okey Cokey Blatter entgegen Gebot VIIa (3) nicht unverzüglich vor und nach einer Losung in Kenntnis gesetzt, so wird jeder an der Losung teilnehmende Trainer mit einem Abzug von 1 Stern hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft.


(3)    
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Gebot V (2) als bereits ausgeschiedener Trainer im Halbfinale die Übernahme eines ihm vorgesetzten Teams ablehnt,
2. entgegen Gebot VI bei einem Okey Cokey Cup das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups nicht antreten lässt,
3. entgegen Gebot VII die Gesamtzahl der Sterne-Bewertungen überschreitet,
4. entgegen Gebot XI Spielertransfers in der Sommerpause tätigt,

kann mit einem Abzug von 2-3 Sternen (bei 3 zu betreuenden Teams) bzw. 1-2 Sternen (bei zwei zu betreuenden Teams) hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den stattfindenden Okey Cokey Cup bestraft werden. Die so getätigten Spielertransfers sind rückgängig zu machen.

(4)    
Lässt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot IX seine Mannschaften nicht in ihren Heimtrikots auflaufen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden, wenn dadurch die Wahl des Heimtrikots der gegnerischen Mannschaft verhindert wird.

(5)
Verhindert ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Xa die künstliche Wiederherstellung eines Spielstandes oder beginnt abweichend von dem im Einzelfall festgesetzten Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme ernsthafter Spielhandlungen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden.
(6)
Setzt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spieler ein, der sich

1.      entgegen Gebot XI (1) noch in seinem Verein befindet,
2.      entgegen Gebot Va (3) nicht in seinem 18er-Kader befindet,
3.      aufgrund einer Roten Karte oder Gelb-Roten Karte gesperrt ist,

so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden. Außerdem hat der Trainer im darauffolgenden Spiel die drei nominell in der Gesamtstärke schlechtesten Feldspieler seines 18er-Kaders einzusetzen. Die drei nominell in der Gesamtstärke besten Feldspieler seines 18er-Kaders sind zudem für dieses Spiel gesperrt.

§ Verjährung

Mit Beendigung des jeweils aktuellen Okey Cokey Cups verjähren die in § 4 (6) dieser Verordnung genannten Strafen automatisch.

§ Zeugen

Für die Ahndung von Strafen gem. §§ 4 (4),(5),(6) sind mindestens drei Stimmen der WOCCA-Sitzung erforderlich.

     2. Diskurs über die Bedeutung der Nebenturniere des OCC und deren Verwertung

Durch Trainer ParfittQuo angestoßen entwickelte sich in der WOCCA-Sitzung eine rege Diskussion über die Stellung der Nebenturniere OCCC/OCBP/OCIC, die gem OC-Gebot I lediglich den Charakter von Freundschaftsspielen haben. Insbesondere ParfittQuo verwies dabei auf die Problematik, dass der WOCCA Turniere in ihrem Namen "untergeschoben" werden könnten, wie zuletzt geschehen, bei einem Turnier, das esntgegen dem eindeutigen Wortlaut von OC-Gebot I OCIC genannt wurde. Das unbestritten große Potenzial in vermarktungstechnischer und finanzieller Hinsicht anerkennend, begrüßte man den Vorschlag von Trainer Yuf28, zur nächsten WOCCA-Sitzung einen beschlussfähigen Antrag zur Neuregelung von OC-Gebot I vozulegen.

Hochachtungsvoll,
ihr ParfittQuo
WOCCA-Verw/Vorst


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