Donnerstag, 16. April 2015

Urteil im Verfahren WOCCA vs. Trainer ParfittQuo: 1,5 Sterne Abzug!


Im Namen der Sauciere!

Der OCB YuF28 nimmt das ihm durch OC-Gebot XV (2) übertragene Schiedgericht wahr und spricht nach sachgerechter und einzelfallbezogener Verhältnismäßigkeitsprüfung das Urteil auf Grundlage der WOCCA-StKatVO im Verfahren gegen  Trainer ParfittQuo.
Trainer ParfittQuo hatte zuvor im Rahmen des XV. OCC gegen OC-Gebot VII verstoßen, indem er zwei 5-Sterne-Teams (Arsenal FC, Manchester Utd.) antreten ließ. Trainer ParfittQuo wurde zugleich aufgefordert, sich öffentlich zu äußern.

Das Urteil des OCB und die Äußerung PQs:


Im Namen des OCB ergeht folgendes Urteil:

"Da Trainer PQ  am 09.04.2015 (XV. OCC) fahrlässig gegen OCC-Gebot VII verstoßen hat, besonders gegen den Abschnitt „(…)darf jedoch nur mit einem sog. 5 Sterne Team arbeiten“, soll er in einem ausführlichen Bericht auf 
der WOCCA-Homepage sein frevelhaftes Verhalten, sowie die Umstände, dass es zu diesem Fauxpas kam, erklären und die Götter des OCC’s um Verzeihung bitten - mindestens 4500 Zeichen ;), 
daraufhin soll ihm eine gerechte Strafe von "minus 1,5 Sternen“ bzw. eine reduzierte Auswahlmöglichkeit auf 10,5 Sternen für den XVI. Okey Cokey Cup auferlegt werden.
Sollte er sich dieser Prozedur widersetzen muss das Strafmaß leider bei „minus 3,5 Sternen“ belassen werden."

Erklärung von Trainer ParfittQuo:

"Werte OCC-Gemeinschaft, hochehrwürdiger OCB!

Ich nehme das Urteil des OCB an und verzichte auf Rechtsmittel. In der Tat habe ich - ohne es zu wissen - gegen OC-Gebot VII verstoßen, da ich mich mangels FIFA 15-Erprobungsmöglichkeiten auf einschlägige online-Seiten verlassen musste, aus denen fälschlicherweise hervorging, dass es sich bei Arsenal FC um eine 4,5-Sterne-Mannschaft gehandelt habe. Eine erneute Prüfung zu Turnierbeginn versäumte ich. Ich kann mich nur bei meinen Trainerkollegen entschuldigen! Mir liegen die OC-Gebote sehr am Herzen und ich bitte hiermit um Vergebung!
Das Strafmaß des OCB von 1,5 Sternen Abzug (statt beispielsweise 2 Sternen) halte ich für sachgerecht aus folgenden, formaljuristischen Gründen:
Als Rechtsgrundlage für eine Ahndung des Verstoßes kommt exklusiv § 4 Abs.3 S.1 Nr.3 StKatVO in Frage. Diese RGL regelt zwar einen Verstoß gegen OC-Gebot VII, jedoch lediglich hinsichtlich der maximalen Gesamt-Sterne-Bewertung für alle antretenden Teams eines Trainers und die habe ich nicht überschritten (5+5+2). OC-Gebot VII  Satz 2 fordert zwar, dass lediglich ein 5-Sterne-Team antreten darf, ein Verstoß dagegen ist im Strafenkatalog jedoch nicht geregelt. Der OCB setzte die Rechtsfolge also im Rahmen einer einfachen Analogie fest, was jedoch theoretisch höchst anfechtbar ist, so sollte doch auch in der WOCCA der Rechtsgrundsatz gelten: NULLA POENA SINE LEGE (Keine Strafe ohne Gesetz).Da ich jedoch reumütig bin und dieser Fall einen großen Schritt in der Rechtsgeschichte der WOCCA bedeutet, nehme ich die Strafe gerne an.

MfG, 
ihr Dr. ball. ParfittQuo"

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