1. Antrag WOCCA-Sitzung:
Änderung § 4 Abs. 1 WOCCA-StKatVO
Version alt:
(1)
Wer
als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte
Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens bis zu dem 7. Tag
(12:00 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall
seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. gebot Va (2)
findet nicht statt.
Version neu:
(1)
Wer
als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte
Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens bis zu dem 7. Tag
(12:00 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall
seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. gebot Va (2) findet
nicht statt. Außerdem hat der säumige Trainer die Kosten für den
tatsächlichen Bierverbrauch des anstehenden Okey Cokey Cups zu tragen, bei
mehreren betroffenen Trainern werden die Kosten von diesen zu gleichen Teilen
getragen.
2. Antrag Okey Cokey
Blatter: Implementierung OC-Gebot Va Abs. 2
Version alt:
(1)
Die
präferierte Mannschaftswahl haben die teilnehmenden Trainer der
WOCCA-Verwaltung bis spätestens zum 7. Tag vor dem Turniertag (12:00 Uhr
mittags) per E-Post zukommen zu lassen. Die E-Post-Adresse ist AC-Daniel@web.de.
(2)
Die
WOCCA-Verwaltung organisiert im Konfliktfall eine eventuell notwendige
Auslosung und leitet die erfasste Teilnehmerliste an das OCC-Journal zum Zwecke
der journalistischen Aufarbeitung weiter. Die Gebote VIIa (2) und (3) gelten
entsprechend.
(3)
Am
Turniertag unmittelbar vor Turnierbeginn wird für jedes Team ein 18er-Kader
bekanntgegeben, der während des Turnieres nicht geändert werden darf. Eine
Ausnahme bildet der Torhüter. Im Fall einer Sperre darf ein Torhüter
nachnominiert werden und kann nach Ablauf der Sperre wieder ersetzt werden.
Version neu:
(1)
Die
präferierte Mannschaftswahl haben die teilnehmenden Trainer der
WOCCA-Verwaltung bis spätestens zum 7. Tag vor dem Turniertag (12:00 Uhr
mittags) per E-Post zukommen zu lassen. Die E-Post-Adresse ist AC-Daniel@web.de.
(2)
Eine
Abweichung der Bekanntgabefrist und –form kann nur im Einzellfall und durch ein
einstimmiges Abstimmungsergebnis der WOCCA-Sitzung (4+1) erwirkt werden.
(3)
Die
WOCCA-Verwaltung organisiert im Konfliktfall eine eventuell notwendige
Auslosung und leitet die erfasste Teilnehmerliste an das OCC-Journal zum Zwecke
der journalistischen Aufarbeitung weiter. Die Gebote VIIa (2) und (3) gelten
entsprechend.
(4)
Am
Turniertag unmittelbar vor Turnierbeginn wird für jedes Team ein 18er-Kader
bekanntgegeben, der während des Turnieres nicht geändert werden darf. Eine
Ausnahme bildet der Torhüter. Im Fall einer Sperre darf ein Torhüter
nachnominiert werden und kann nach Ablauf der Sperre wieder ersetzt werden.
MfG, PQ
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