Dienstag, 12. Dezember 2017

WOCCA-Sitzung vom 01.09.2017: Rechtsvorschriften geupdatet

In großer Einstimmigkeit erließ die WOCCA-Sitzung im Vorauf des XXVI. Okey Cokey Cups folgende Änderungen:





1. Antrag WOCCA-Sitzung: Änderung § 4 Abs. 1 WOCCA-StKatVO

Version alt:

(1)
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens bis zu dem 7. Tag (12:00 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. gebot Va (2) findet nicht statt.

Version neu:

(1)
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens bis zu dem 7. Tag (12:00 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. gebot Va (2) findet nicht statt. Außerdem hat der säumige Trainer die Kosten für den tatsächlichen Bierverbrauch des anstehenden Okey Cokey Cups zu tragen, bei mehreren betroffenen Trainern werden die Kosten von diesen zu gleichen Teilen getragen.

2. Antrag Okey Cokey Blatter: Implementierung OC-Gebot Va Abs. 2

Version alt:

(1)
Die präferierte Mannschaftswahl haben die teilnehmenden Trainer der WOCCA-Verwaltung bis spätestens zum 7. Tag vor dem Turniertag (12:00 Uhr mittags) per E-Post zukommen zu lassen. Die E-Post-Adresse ist AC-Daniel@web.de.
(2)
Die WOCCA-Verwaltung organisiert im Konfliktfall eine eventuell notwendige Auslosung und leitet die erfasste Teilnehmerliste an das OCC-Journal zum Zwecke der journalistischen Aufarbeitung weiter. Die Gebote VIIa (2) und (3) gelten entsprechend.
(3)
Am Turniertag unmittelbar vor Turnierbeginn wird für jedes Team ein 18er-Kader bekanntgegeben, der während des Turnieres nicht geändert werden darf. Eine Ausnahme bildet der Torhüter. Im Fall einer Sperre darf ein Torhüter nachnominiert werden und kann nach Ablauf der Sperre wieder ersetzt werden.


Version neu:

(1)
Die präferierte Mannschaftswahl haben die teilnehmenden Trainer der WOCCA-Verwaltung bis spätestens zum 7. Tag vor dem Turniertag (12:00 Uhr mittags) per E-Post zukommen zu lassen. Die E-Post-Adresse ist AC-Daniel@web.de.
(2)
Eine Abweichung der Bekanntgabefrist und –form kann nur im Einzellfall und durch ein einstimmiges Abstimmungsergebnis der WOCCA-Sitzung (4+1) erwirkt werden.
(3)
Die WOCCA-Verwaltung organisiert im Konfliktfall eine eventuell notwendige Auslosung und leitet die erfasste Teilnehmerliste an das OCC-Journal zum Zwecke der journalistischen Aufarbeitung weiter. Die Gebote VIIa (2) und (3) gelten entsprechend.
(4)
Am Turniertag unmittelbar vor Turnierbeginn wird für jedes Team ein 18er-Kader bekanntgegeben, der während des Turnieres nicht geändert werden darf. Eine Ausnahme bildet der Torhüter. Im Fall einer Sperre darf ein Torhüter nachnominiert werden und kann nach Ablauf der Sperre wieder ersetzt werden.

MfG, PQ

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