Im Vorfeld des XXVIII. Okey Cokey Cups kam es wie gewohnt zu einer auch dieses Mal wichtigen und richtungsweisenden WOCCA-Sitzung in den luxoriösen Räumlichkeiten Neu-Steuckistans. Nach einer feierlichen Eröffnung durch den Okey Cokey Blatter und nicht minder schmalzigen Worte durch Luhusteuck wurde das Sektglas erhoben und der Suffreigen zum Wohle der WOCCA konnte beginnen. Folgende TOP wurden verhandelt:
1. T-Shirt-Frage
YuF legt den Sachstand in der unendlichen T-Shirt-Frage dar. Sein präferierter Türken-Fabrikant ist leider pleite gegangen, was die Realisierung zeitlich und finanziell erschwert hat. Die WOCCA-Sitzung befindet, dass YuF die Anstrengungen verdoppeln soll und zu der WOCCA-Sitzung im Vorfeld des nächsten OCC einen annahmefähigen Prototypen entwickeln soll.
2. Anträge
2.1 Antrag YuF I: Änderung OC-Gebot XX
Version alt:
Der
Veranstalter (VA) eines Okey Cokey Cups hat folgende Pflichten zu erfüllen:
1.
Er muss die notwendigen Räumlichkeiten mit einem Mindestmaß an Komfort zur
Verfügung stellen.
2.
Der VA hat für die nötigen Darstellungs- und Spielmöglichkeiten zu sorgen, d.h.
er muss ein modernes TV-Gerät mit großer Bildfläche, eine PS3-Konsole, ein
aktuelles FiFa-Spiel, sowie 4 PS3-Controller zur Verfügung stellen.
3.
Für ausreichend Catering (insbesondere Suff) und Essen muss gesorgt sein.
4.
Er hat die nötigen Dokumentationsmöglichkeiten zu gewährleisten.
5.
Er muss das Abspielen des Okey Cokey-Songs ermöglichen.
6.
Zum Zwecke der Qualitätskontrolle hat der VA rechtzeitig Kontakt zum Okey
Cokey-Blatter aufzunehmen.
Version neu:
Der
Veranstalter (VA) eines Okey Cokey Cups hat folgende Pflichten zu erfüllen:
1. Er muss
die notwendigen Räumlichkeiten mit einem Mindestmaß an Komfort zur Verfügung
stellen.
2. Der VA
hat für die nötigen Darstellungs- und Spielmöglichkeiten zu sorgen, d.h. er
muss ein modernes TV-Gerät mit großer Bildfläche, eine aktuelle Playstation-Konsole, ein
aktuelles FiFa-Spiel, sowie 4
Playstation-Controller zur Verfügung stellen.
3. Für
ausreichend Catering (insbesondere Suff) und Essen muss gesorgt sein.
4. Er hat
die nötigen Dokumentationsmöglichkeiten zu gewährleisten.
5. Er muss
das Abspielen des Okey Cokey-Songs ermöglichen.
6. Zum
Zwecke der Qualitätskontrolle hat der VA rechtzeitig Kontakt zum Okey
Cokey-Blatter aufzunehmen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen (5 / 0 / 0)
2.2 Antrag YuF II: Implementierung OC-Gebot XXa und § 4 Abs. 7 StKatVO
1) XXa
Ausgleichende
Veranstalter-Verantwortung
(1)
Im Rahmen
der ausgleichenden
Veranstalter-Verantwortung muss jeder OCC-Trainer
pro Erreichen einer bestimmten Anzahl an Okey Cokey Cup
Siegen, auch mindestens einmal einen Okey Cokey Cup als Veranstalter
austragen. Es gilt das Verhältnis 12 zu 1.
(2)
Grundsätzlich
gilt die Vereinbarung (Gentlemans Agreement): Bei 6 OCC-Siegen sollte auch
mindestens einmalig eine Veranstalter-Verantwortung übernommen werden,
daraus
ergibt sich ein doppelter Toleranz-Bereich von weiteren 6 OCC-Siegen bis hin
zum 12 Titel, wird dieser Rahmen übertreten, greift der Strafen-Katalog.
2) § 4 Strafvorschriften für Trainer
[…]
(7)
Verstößt
ein teilnehmender Trainer gegen OCC-Gebot XXa. d.h. er nimmt mit an einem OCC
teil, ist zwölf(12)- oder mehrfacher Titelträger und hat noch nie einen Okey
Cokey Cup veranstaltet, so wird er für den anstehenden OCC mit einem Abzug
von - 2 Sternen bestraft.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt (0 / 0 / 5), die WOCCA-Verw/Abt. III Recht wird beauftragt, zur nächsten Sitzung einen beschlussfähigen Antrag vorzubereiten, der jeden Trainer verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren einen OCC veranstaltet haben zu müssen.
2.3 Antrag Okey Cokey
Blatter ParfittQuo: „Okey Cokey Winning Cap“
1) Implementierung OC-Gebot VIa: Held der WOCCA
2) Änderung OC-Gebot VI
3) Implementierung OC-Gebot VIIa Abs. 4
4) Implementierung § 4 Abs. 3 StKatVO (Neu)
1) VIa
(1)
Gewinnt
ein Trainer 10 Okey Cokey Cups mit einem Verein, so wird ihm in Folge seiner
alles überstrahlenden Erfolge der Titel „Held der WOCCA“ verliehen. Bei
offiziellem Schriftverkehr und Zeremoniell ist dem entsprechenden Trainer
dieser Titel stets voranzustellen.
(2)
Der
Titel „Held der WOCCA“ ist auch mehrfach erlangbar.
(3)
Der
Titel „Held der WOCCA“ ist verbunden mit der symbolischen Aushändigung einer
goldenen Sauciere. Diese darf fortan die Ruhmeshalle des Titelträgers
schmücken.
(4)
Wer
als Trainer den Titel „Held der WOCCA“ erlangt, verzichtet als Ausdruck seiner
unendlichen Dankbarkeit der WOCCA gegenüber im Sinne eines Winning Cap für die
folgenden 10 Okey Cokey Cups auf den Verein, mit dem er 10 Okey Cokey Cups zuletzt
gewonnen hat.
(5)
Die
OC-Gebote VI und VIIa finden in diesem Fall keine Anwendung.
2) VI
Version alt:
Das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups™ muss als
Titelverteidiger am Turnier teilnehmen.
Version neu:
(1)
Das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups™ muss als
Titelverteidiger am Turnier teilnehmen.
(2)
Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa
3) VIIa
Version alt:
(1)
Jeder
Trainer hat einen garantierten Anspruch von 3 OCCs Arbeitszeit bei einem
Verein. Im Falle eines OCC-Sieges erstreckt sich die Garantie auf drei OCCs
nach dem Sieg.
(2)
Erhebt
ein anderer Trainer nach Ablauf der 3 OCCs ohne Titel ebenfalls Anspruch auf
einen Verein, so entscheidet das Los. Bei der
Losung müssen mindestens 3 WOCCA-Mitglieder anwesend sein.
(3)
Der
OCB ist unverzüglich vor und nach der Losung in Kts. zu setzen.
Version neu:
(1)
Jeder
Trainer hat einen garantierten Anspruch von 3 OCCs Arbeitszeit bei einem
Verein. Im Falle eines OCC-Sieges erstreckt sich die Garantie auf drei OCCs
nach dem Sieg.
(2)
Erhebt
ein anderer Trainer nach Ablauf der 3 OCCs ohne Titel ebenfalls Anspruch auf
einen Verein, so entscheidet das Los. Bei der
Losung müssen mindestens 3 WOCCA-Mitglieder anwesend sein.
(3)
Der
OCB ist unverzüglich vor und nach der Losung in Kts. zu setzen.
(4)
Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa
Implementierung § 4
Abs. 3 StKatVO Neu
Version alt:
(1)
Wer
als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte
Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens dem 7. Tag (12 Uhr
mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen
Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. Gebot Va (2) findet
nicht statt. Außerdem hat der säumige Trainer die Kosten für den tatsächlichen
Bierverbrauch des anstehenden Okey Cokey Cups zu tragen, bei mehreren
betroffenen Trainern werden die Kosten von diesen zu gleichen Teilen getragen.
(2)
Wird
der Okey Cokey Blatter entgegen Gebot VIIa (3) nicht unverzüglich vor und nach
einer Losung in Kenntnis gesetzt, so wird jeder an der Losung teilnehmende
Trainer mit einem Abzug von 1 Stern hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung
für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft.
(3)
Wer
als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen Gebot V (2) als bereits
ausgeschiedener Trainer im Halbfinale die Übernahme eines ihm vorgesetzten
Teams ablehnt,
2.
entgegen Gebot VI bei einem Okey Cokey Cup das Siegerteam des vorangegangenen
Okey Cokey Cups nicht antreten lässt,
3.
entgegen Gebot VII die Gesamtzahl der Sterne-Bewertungen überschreitet,
4.
entgegen Gebot XI Spielertransfers in der Sommerpause tätigt,
kann
mit einem Abzug von 2-3 Sternen (bei 3 zu betreuenden Teams) bzw. 1-2 Sternen
(bei zwei zu betreuenden Teams) hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für
den stattfindenden Okey Cokey Cup bestraft werden. Die so getätigten
Spielertransfers sind rückgängig zu machen.
(4)
Lässt
ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot IX seine Mannschaften
nicht in ihren Heimtrikots auflaufen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch
mit 0:6 gegen ihn gewertet werden, wenn dadurch die Wahl des Heimtrikots der
gegnerischen Mannschaft verhindert wird.
(5)
Verhindert
ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Xa die künstliche
Wiederherstellung eines Spielstandes oder beginnt abweichend von dem im
Einzelfall festgesetzten Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme ernsthafter
Spielhandlungen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn
gewertet werden.
(6)
Setzt
ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spieler ein, der sich
1.
entgegen
Gebot XI (1) noch in seinem Verein befindet,
2.
entgegen
Gebot Va (3) nicht in seinem 18er-Kader befindet,
3.
aufgrund
einer Roten Karte oder Gelb-Roten Karte gesperrt ist,
so
kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden.
Außerdem hat der Trainer im darauffolgenden Spiel die drei nominell in der
Gesamtstärke schlechtesten Feldspieler seines 18er-Kaders einzusetzen. Die drei
nominell in der Gesamtstärke besten Feldspieler seines 18er-Kaders sind zudem
für dieses Spiel gesperrt.
Version neu:
(1)
[…]
(2)
[…]
(3)
Wer
als „Held der WOCCA“ entgegen OC-Gebot VIa. bei der Teamabgabe den Verein
erwählt, mit dem er das letzte Mal 10 Okey Cokey Cups gewonnen hat, wird mit
einem Abzug von 4 Sternen für das aktuell anstehende Turnier bestraft. Das
erwählte Siegerteam aus S.1. bleibt dem Trainer verwehrt.
(4) wie (3)-alt
(5)
wie (4)-alt
(6)
wie (5)-alt
(7)
wie (6)-alt
Der Antrag wurde einstimmig angenommen (5 / 0 / 0) und wird in den Gesetzeskanon aufgenommen.
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