Dienstag, 26. Dezember 2017

WOCCA-Sitzung vom 16.12.2017

Im Vorfeld des XXVIII. Okey Cokey Cups kam es wie gewohnt zu einer auch dieses Mal wichtigen und richtungsweisenden WOCCA-Sitzung in den luxoriösen Räumlichkeiten Neu-Steuckistans. Nach einer feierlichen Eröffnung durch den Okey Cokey Blatter und nicht minder schmalzigen Worte durch Luhusteuck wurde das Sektglas erhoben und der Suffreigen zum Wohle der WOCCA konnte beginnen. Folgende TOP wurden verhandelt:


1. T-Shirt-Frage

YuF legt den Sachstand in der unendlichen T-Shirt-Frage dar. Sein präferierter Türken-Fabrikant ist leider pleite gegangen, was die Realisierung zeitlich und finanziell erschwert hat. Die WOCCA-Sitzung befindet, dass YuF die Anstrengungen verdoppeln soll und zu der WOCCA-Sitzung im Vorfeld des nächsten OCC einen annahmefähigen Prototypen entwickeln soll.

2. Anträge

2.1 Antrag YuF I: Änderung OC-Gebot XX



Version alt:



Der Veranstalter (VA) eines Okey Cokey Cups hat folgende Pflichten zu erfüllen:



1. Er muss die notwendigen Räumlichkeiten mit einem Mindestmaß an Komfort zur Verfügung stellen.

2. Der VA hat für die nötigen Darstellungs- und Spielmöglichkeiten zu sorgen, d.h. er muss ein modernes TV-Gerät mit großer Bildfläche, eine PS3-Konsole, ein aktuelles FiFa-Spiel, sowie 4 PS3-Controller zur Verfügung stellen.

3. Für ausreichend Catering (insbesondere Suff) und Essen muss gesorgt sein.

4. Er hat die nötigen Dokumentationsmöglichkeiten zu gewährleisten.

5. Er muss das Abspielen des Okey Cokey-Songs ermöglichen.

6. Zum Zwecke der Qualitätskontrolle hat der VA rechtzeitig Kontakt zum Okey Cokey-Blatter aufzunehmen.



Version neu:





Der Veranstalter (VA) eines Okey Cokey Cups hat folgende Pflichten zu erfüllen:



1. Er muss die notwendigen Räumlichkeiten mit einem Mindestmaß an Komfort zur Verfügung stellen.

2. Der VA hat für die nötigen Darstellungs- und Spielmöglichkeiten zu sorgen, d.h. er muss ein modernes TV-Gerät mit großer Bildfläche, eine aktuelle Playstation-Konsole, ein aktuelles FiFa-Spiel, sowie 4 Playstation-Controller zur Verfügung stellen.

3. Für ausreichend Catering (insbesondere Suff) und Essen muss gesorgt sein.

4. Er hat die nötigen Dokumentationsmöglichkeiten zu gewährleisten. 

5. Er muss das Abspielen des Okey Cokey-Songs ermöglichen.

6. Zum Zwecke der Qualitätskontrolle hat der VA rechtzeitig Kontakt zum Okey Cokey-Blatter aufzunehmen.
  
Der Antrag wurde einstimmig angenommen (5 / 0 / 0)

2.2 Antrag YuF II: Implementierung OC-Gebot XXa und § 4 Abs. 7 StKatVO



1)    XXa

Ausgleichende Veranstalter-Verantwortung

(1)
Im Rahmen der ausgleichenden Veranstalter-Verantwortung muss jeder OCC-Trainer  pro Erreichen einer bestimmten Anzahl an Okey Cokey Cup Siegen, auch mindestens einmal einen Okey Cokey Cup als Veranstalter austragen. Es gilt das Verhältnis 12 zu 1. 

(2)
Grundsätzlich gilt die Vereinbarung (Gentlemans Agreement): Bei 6 OCC-Siegen sollte auch mindestens einmalig eine Veranstalter-Verantwortung übernommen werden, 
daraus ergibt sich ein doppelter Toleranz-Bereich von weiteren 6 OCC-Siegen bis hin zum 12 Titel, wird dieser Rahmen übertreten, greift der Strafen-Katalog.

2)    § 4 Strafvorschriften für Trainer

[…]

(7)
Verstößt ein teilnehmender Trainer gegen OCC-Gebot XXa. d.h. er nimmt mit an einem OCC teil, ist zwölf(12)- oder mehrfacher Titelträger und hat noch nie einen Okey Cokey Cup veranstaltet, so wird er für den anstehenden OCC mit einem Abzug von - 2 Sternen bestraft.
 
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt (0 / 0 / 5), die WOCCA-Verw/Abt. III Recht wird beauftragt, zur nächsten Sitzung einen beschlussfähigen Antrag vorzubereiten, der jeden Trainer verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren einen OCC veranstaltet haben zu müssen.



2.3 Antrag Okey Cokey Blatter ParfittQuo: „Okey Cokey Winning Cap“

1)    Implementierung OC-Gebot VIa: Held der WOCCA
2)    Änderung OC-Gebot VI
3)    Implementierung OC-Gebot VIIa Abs. 4
4)    Implementierung § 4 Abs. 3 StKatVO (Neu)

1)    VIa

(1)
Gewinnt ein Trainer 10 Okey Cokey Cups mit einem Verein, so wird ihm in Folge seiner alles überstrahlenden Erfolge der Titel „Held der WOCCA“ verliehen. Bei offiziellem Schriftverkehr und Zeremoniell ist dem entsprechenden Trainer dieser Titel stets voranzustellen.
(2)
Der Titel „Held der WOCCA“ ist auch mehrfach erlangbar.
(3)
Der Titel „Held der WOCCA“ ist verbunden mit der symbolischen Aushändigung einer goldenen Sauciere. Diese darf fortan die Ruhmeshalle des Titelträgers schmücken.
(4)
Wer als Trainer den Titel „Held der WOCCA“ erlangt, verzichtet als Ausdruck seiner unendlichen Dankbarkeit der WOCCA gegenüber im Sinne eines Winning Cap für die folgenden 10 Okey Cokey Cups auf den Verein, mit dem er 10 Okey Cokey Cups zuletzt gewonnen hat.
(5)
Die OC-Gebote VI und VIIa finden in diesem Fall keine Anwendung.




2)    VI


Version alt:

Das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups™ muss als Titelverteidiger am Turnier teilnehmen.

Version neu:

(1)
Das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups™ muss als Titelverteidiger am Turnier teilnehmen.
(2)
Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa


3)    VIIa


Version alt:

(1)
Jeder Trainer hat einen garantierten Anspruch von 3 OCCs Arbeitszeit bei einem Verein. Im Falle eines OCC-Sieges erstreckt sich die Garantie auf drei OCCs nach dem Sieg.
(2)
Erhebt ein anderer Trainer nach Ablauf der 3 OCCs ohne Titel ebenfalls Anspruch auf einen Verein, so entscheidet das Los. Bei der  Losung müssen mindestens 3 WOCCA-Mitglieder anwesend sein.
(3)
Der OCB ist unverzüglich vor und nach der Losung in Kts. zu setzen.

Version neu:

(1)
Jeder Trainer hat einen garantierten Anspruch von 3 OCCs Arbeitszeit bei einem Verein. Im Falle eines OCC-Sieges erstreckt sich die Garantie auf drei OCCs nach dem Sieg.
(2)
Erhebt ein anderer Trainer nach Ablauf der 3 OCCs ohne Titel ebenfalls Anspruch auf einen Verein, so entscheidet das Los. Bei der  Losung müssen mindestens 3 WOCCA-Mitglieder anwesend sein.
(3)
Der OCB ist unverzüglich vor und nach der Losung in Kts. zu setzen.
(4)
Abs. 1 findet keine Anwendung im Falle von OC-Gebot VIa

Implementierung § 4 Abs. 3 StKatVO Neu

Version alt:

(1)    
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Va (1) die präferierte Mannschaftswahl der WOCCA-Verwaltung nicht bis spätestens dem 7. Tag (12 Uhr mittags) vor einem Okey Cokey Cup mitteilt, verwirkt im Konfliktfall seinen Anspruch auf ein bestimmtes Team. Eine Auslosung i.S.v. Gebot Va (2) findet nicht statt. Außerdem hat der säumige Trainer die Kosten für den tatsächlichen Bierverbrauch des anstehenden Okey Cokey Cups zu tragen, bei mehreren betroffenen Trainern werden die Kosten von diesen zu gleichen Teilen getragen.

(2)    
Wird der Okey Cokey Blatter entgegen Gebot VIIa (3) nicht unverzüglich vor und nach einer Losung in Kenntnis gesetzt, so wird jeder an der Losung teilnehmende Trainer mit einem Abzug von 1 Stern hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den jeweils kommenden Okey Cokey Cup bestraft.


(3)    
Wer als Trainer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Gebot V (2) als bereits ausgeschiedener Trainer im Halbfinale die Übernahme eines ihm vorgesetzten Teams ablehnt,
2. entgegen Gebot VI bei einem Okey Cokey Cup das Siegerteam des vorangegangenen Okey Cokey Cups nicht antreten lässt,
3. entgegen Gebot VII die Gesamtzahl der Sterne-Bewertungen überschreitet,
4. entgegen Gebot XI Spielertransfers in der Sommerpause tätigt,

kann mit einem Abzug von 2-3 Sternen (bei 3 zu betreuenden Teams) bzw. 1-2 Sternen (bei zwei zu betreuenden Teams) hinsichtlich der Gesamt-Sterne-Bewertung für den stattfindenden Okey Cokey Cup bestraft werden. Die so getätigten Spielertransfers sind rückgängig zu machen.

(4)    
Lässt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot IX seine Mannschaften nicht in ihren Heimtrikots auflaufen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden, wenn dadurch die Wahl des Heimtrikots der gegnerischen Mannschaft verhindert wird.

(5)
Verhindert ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Gebot Xa die künstliche Wiederherstellung eines Spielstandes oder beginnt abweichend von dem im Einzelfall festgesetzten Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme ernsthafter Spielhandlungen, so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden.
(6)
Setzt ein Trainer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spieler ein, der sich

1.     entgegen Gebot XI (1) noch in seinem Verein befindet,
2.     entgegen Gebot Va (3) nicht in seinem 18er-Kader befindet,
3.     aufgrund einer Roten Karte oder Gelb-Roten Karte gesperrt ist,

so kann das Spiel mit 0:3, maximal jedoch mit 0:6 gegen ihn gewertet werden. Außerdem hat der Trainer im darauffolgenden Spiel die drei nominell in der Gesamtstärke schlechtesten Feldspieler seines 18er-Kaders einzusetzen. Die drei nominell in der Gesamtstärke besten Feldspieler seines 18er-Kaders sind zudem für dieses Spiel gesperrt.

Version neu:

(1) […]

(2) […]

(3)
Wer als „Held der WOCCA“ entgegen OC-Gebot VIa. bei der Teamabgabe den Verein erwählt, mit dem er das letzte Mal 10 Okey Cokey Cups gewonnen hat, wird mit einem Abzug von 4 Sternen für das aktuell anstehende Turnier bestraft. Das erwählte Siegerteam aus S.1. bleibt dem Trainer verwehrt.

(4)  wie (3)-alt

(5)    wie (4)-alt

(6)    wie (5)-alt

(7)    wie (6)-alt


Der Antrag wurde einstimmig angenommen (5 / 0 / 0) und wird in den Gesetzeskanon aufgenommen.

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